Erfindungen und Patente

Frau
Katharina Kämmerer
Forschungsförderung / Teamleitung
katharina.kaemmerer@h-brs.de
+49 2241 865 - 461
FB Elektrotechnik, Maschinenbau und Technikjournalismus, CENTIM, Bibliothek, IMEA, ISI, TREE, ZIEL, Förderprogramme zur Stärkung von Lehre, Gründungsförderung

Forschungsergebnisse verwerten
Wir unterstützen Forschende der Hochschule bei der Verwertung ihrer Forschungsergebnisse.
Die Beratung umfasst folgende Themenschwerpunkte:
Allgemeine Schutzrechtfragen
Patentierbarkeit von Erfindungen
Erfinderrechte und -pflichten an der Hochschule
Hochschulspezifische Verfahrensabläufe - von der Erfindung zum Patent
Erfindungen in drittmittelgeförderten Projekten/Industriekooperationen
Patentrecherchetools
Verwertungsoptionen
Weiterhin ist das Team der Forschungsförderung Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung und Verhandlung von Kooperations- oder Lizenzverträgen mit Unternehmen von Forschungs- und Entwicklungs-, Kooperations-, EU-Konsortial- und sonstigen Verträgen im Drittmittelbereich.
Patentverfahren
Das Verfahren der Patentanmeldung sieht an unserer Hochschule wie folgt aus:
- Sie haben etwas Neues erfunden? Stellen Sie die Neuheit sicher - prüfen Sie, dass keine Veröffentlichung erfolgt ist durch Publikationen, Aushänge, Poster, Vorträge, Projektbeschreibungen und -berichte etc.
- Nehmen Sie Kontakt zum Zentrum für Wissenschafts- und Technologietransfer auf für ein Beratungsgespräch.
- Senden Sie eine formelle Erfindungsmeldung (Anmeldung erforderlich) an die Hochschule, auch bei Gemeinschaftserfindungen mit Dritten. Das entsprechende Formular senden wir Ihnen gern zu. .
- Der PatentScout der Hochschule sichtet den Antrag, klärt Fragen und das weitere Verfahren mit Ihnen ab und leitet Ihre Erfindungsmeldung nach Prüfung an PROvendis für die weiteren Schritte zur Patentierung weiter.
- Danach findet eine Patentrecherche und Prüfung durch PROvendis, die Patentverwertungsagentur der Hochschulen in NRW, statt
- Bei entsprechenden Erfolgsaussichten kommt es zur Inanspruchnahme durch die Hochschule, sonst zur Freigabe zur Verwertung durch den Erfinder.
- Bei einer Inanspruchnahme durch die Hochschule übernimmt diese zusammen mit PROvendis die Anmeldung und Verwertung. Die Kosten hierbei trägt die Hochschule, der Erfinder erhält 30 Prozent der Erlöse.
- Bei einer Freigabe zur Verwertung durch den Erfinder muss dieser auf eigene Kosten und eigenes Risiko Patent anmelden und verwerten. Bei voller Übernahme der Kosten erhält er auch 100 Prozent der entsprechenden Einnahmen.